Neuigkeiten aus dem Fachfeld Familienbildung

10.12.2010

Pressemitteilung eaf (Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V.) Berlin, den 3. Dezember 2010

Keine Weihnachtsgeschenke für Kinder im Hartz IV-Bezug

Heute sind vom Bundestag die neuen Regelsätze für Kinder beschlossen worden. Doch die Regelsätze sind nicht neu – es sind die alten. Von dem was Kindern monatlich zur Verfügung gestellt wird, können weder ihre Monatskarten, noch das Schulessen bezahlt werden, denn dafür reicht der Regelsatz nicht – von Weihnachtsgeschenken ganz zu schweigen. Das magere Budget, mit dem Kinder armer Eltern unterstützt werden – altersabhängig zwischen 213 und 275 Euro –, soll durch Sachleistungen, das sogenannte Bildungspaket, ergänzt werden. Mit dem Bildungspaket werden Schulessen, Klassenreisen und Wandertage, Lernmittel, Beteiligung an sportlichen oder kreativen Angeboten und, in engen Grenzen, auch Nachhilfestunden gefördert. „Es ist gut, dass die Politik erkannt hat, wie außerordentlich bedeutsam die Förderung der Bildung für den Lebensweg der Kinder ist“, so die Präsidentin der eaf, Christel Riemann-Hanewinckel. „Aber die Orientierung am untersten Quintil, also den 20 Prozent der Gesellschaft, die am wenigsten haben, reicht zu einer Förderung, die diesen Namen verdient, bei Weitem nicht aus“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter. Vielmehr ist gerade im Bereich der Bildung, die für das Durchbrechen des Armutszirkels so bedeutsam ist, eine Orientierung an den mittleren Bildungskosten aller Kinder, also am Median notwendig. „Wenn die Eltern nicht für gleiche Chancen sorgen können, muss die Gemeinschaft einspringen“, so Frau Riemann-Hanewinckel. Außerdem kann ein Bildungspaket nur eine Übergangslösung sein. Die Schule sollte alle Kinder bestmöglich fördern, so dass Nachhilfestunden nicht mehr notwendig sind. Dieses Ziel darf bildungspolitisch keinesfalls aus dem Auge verloren werden.

Die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche Deutschlands.



01.11.2010:

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen
Familienorganisationen (AGF) e.V.

Recht auf Sorge nur mit Antrag

Berlin, 25.10.2010 – Zum geplanten Gesetzentwurf für die Neuregelung des
Sorgerechts votieren die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen
Familienorganisationen (AGF) e.V. zusammengeschlossenen Verbände für
eine Antragslösung.
Hinsichtlich des Sorgerechts für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird in
Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(3. Dezember 2009) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom
21. Juli 2010) demnächst ein Gesetzentwurf von Justizministerin Leutheusser-
Schnarrenberger erwartet.
Nach der derzeitigen Regelung können nichtverheiratete Väter nur mit Zustimmung
der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Beide Entscheidungen haben nun
festgestellt, dass dies weder mit der Menschenrechtskonvention noch mit dem
Grundgesetz vereinbar ist, wenn die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung
fehlt. Nicht zu beanstanden ist es jedoch, dass das elterliche Sorgerecht für ein
nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen wird, die damit die
notwendige Handlungsfähigkeit erhält.
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) spricht sich
deshalb dafür aus, dem sorgewilligen Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen
Überprüfung einzuräumen, wenn die Mutter der gemeinsamen Sorge nicht zustimmt
(Antragsmodell). Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander
verheiratete Eltern lehnt die AGF ab.
„Die Antragslösung ist das sachgerechtere und praktikabelste Modell“, bewertet
Edith Schwab, Vorsitzende der AGF und Fachanwältin für Familienrecht, die
derzeitige Diskussion. „Die AGF befürwortet deshalb eine Antragslösung, bei der bei
Uneinigkeit der Eltern die Alleinsorge zunächst bei der Mutter verbleibt, bis ein
Gericht auf Antrag des Vaters zu der Überzeugung gelangt, dass die gemeinsame
Sorge dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.“
In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. sind die fünf
großen deutschen Familienorganisationen zusammengeschlossen. Die AGF fördert den
Dialog zwischen den Verbänden und Interessenvertretungen der Familien und den
Verantwortlichen der Familienpolitik. Darüber hinaus unterstützt die AGF die Kooperation
der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene.